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   LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2020 - L 1 BA 88/18   

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https://dejure.org/2020,77172
LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2020 - L 1 BA 88/18 (https://dejure.org/2020,77172)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.11.2020 - L 1 BA 88/18 (https://dejure.org/2020,77172)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. November 2020 - L 1 BA 88/18 (https://dejure.org/2020,77172)
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  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2020 - L 1 BA 88/18
    Insbesondere kann eine sozialversicherungsrechtlich erhebliche Beschäftigung auch dann vorliegen, wenn kein Arbeitsvertrag im arbeitsrechtlichen Sinne geschlossen worden ist (BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rdnr. 19).
  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2020 - L 1 BA 88/18
    Neben der pauschalen Feststellung der Beanstandungsfreiheit werden nämlich keine konkreten Prüfergebnisse in Form des Prüfungsgegenstandes und daraus entstehender Schlussfolgerungen mitgeteilt (BSG, Urteil vom 19. September 2019 - B 12 R 25/18 R -, BSGE 129, 95-106, Rdnr. 32).
  • BSG, 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R

    Erhebung von Säumniszuschlägen auf nachgeforderte Sozialversicherungsbeiträge für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2020 - L 1 BA 88/18
    Die fehlende Kenntnis der geübten Betriebspraxis und etwaiges Verschulden weiterer im Rahmen einer betrieblichen Hierarchie verantwortlicher Personen sind der betroffenen juristischen Person zuzurechnen, hier also der Klägerin, wenn keine Organisationsstrukturen geschaffen wurden, um entsprechende Informationen aufzunehmen und intern weiterzugeben (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - B 12 R 15/18 R -, BSGE 127, 125-132, Rdnr. 20).
  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 3/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Bühnenkünstler - Opernchorsänger -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2020 - L 1 BA 88/18
    Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, das heißt den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urteil vom 14. März 2018 - B 12 KR 3/17 R - Rdnr. 12 mit weit. Nachweisen).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2020 - L 1 BA 88/18
    Entscheidend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist deswegen die tatsächliche Ausgestaltung der Verhältnisse, welche gegebenenfalls sogar stärkeres Gewicht als abweichenden vertraglichen Regelungen zukommen kann (Urteil des BSG vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris Rdnr. 17 und Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris Rdnr. 17).
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 R 7/14 R

    Betriebsprüfung - Bestandskraft eines früheren Prüfbescheides - Erhebung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2020 - L 1 BA 88/18
    Eine materielle Bindungswirkung aufgrund einer Betriebsprüfung konnte sich nur insoweit ergeben, als Versicherungs- und Beitragspflicht sowie -höhe im Rahmen der Prüfung personenbezogen für bestimmte Zeiträume durch gesonderten Verwaltungsakt festgestellt wurden (vgl. zuletzt BSG Urteil vom 18.11.2015 - B 12 R 7/14 R - juris Rdnr. 18).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2020 - L 1 BA 88/18
    Entscheidend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist deswegen die tatsächliche Ausgestaltung der Verhältnisse, welche gegebenenfalls sogar stärkeres Gewicht als abweichenden vertraglichen Regelungen zukommen kann (Urteil des BSG vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris Rdnr. 17 und Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris Rdnr. 17).
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